Widerspruch einlegen gegen ein Fahrverbot
Wenn Sie Hilfe beim Widerspruch gegen ein Fahrverbot benötigen, helfen wir gerne weiter
Sie denken, dass ein Bussgeldbescheid schon ein rechtliches Urteil wäre, an dem nichts mehr zu rütteln ist? Wir möchten Ihnen gerne zeigen, mit welchen Methoden man unter professionellem Beistand gegen ein Fahrverbot Widerspruch einlegen kann. Viele Autofahrer nehmen an, dass ein Widerspruch gegen ein Fahrverbot negative Konsequenzen bezüglich der Wiedererlangung des Führerscheines haben könnte. Das beruht allerdings lediglich auf der landläufigen Angst vor staatlichen Behörden, vor allem Polizei und einer mangelnden Wahrnehmung staatlicher Gewaltenteilung. Denn in Deutschland sind Exekutive, in diesem Fall die polizeiliche Behörde, und Judikative, für Sie dann das entsprechende Gericht, politisch völlig von einander getrennt. Das heißt, ein Widerspruch gegen ein Fahrverbot bedeutet für Sie keine Belastung oder noch mögliche Konsequenzen der Polizei, sondern bringt vielmehr eigentlich nur Chancen mit sich, nämlich eine mögliche Linderung der Strafe oder sogar ein Entfall des Führerscheinentzuges. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass etliche Autofahrer ihren Führerschein nicht abgeben mussten, wenn ihnen dies von der Polizei nahe gelegt wurde. Oft sind die Messung auf Grund technischer Fehler nämlich nicht verwertbar. Wenn Sie Fragen oder Beratungen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich an uns, die Blitzerkanzlei.
