Geblitzt worden und nun Fahrverbot?
Nicht jeder Bussgeldbescheid muss zu einem Fahrverbot führen – mit unserer Hilfe!
Der Blitzer ist die wohl in Deutschland am wenigsten beliebte technische Erfindung. Denn entgegen zum privaten Verbrauch, verursacht der Aufruf „Bitte Lächeln“ im Straßenverkehr höchsten Unmut und böse Minen. Die Strafen, die einem solchen Foto folgen, sind unterschiedlich. Es können lediglich fünfzehn Euro sein, die bei einer minimalen Überschreitung auch schon sehr ärgerlich sein können, aber schon ab 30 km/h ist es gut möglich, dass die Polizei Ihnen mitteilt, Sie hätten Ihren Führerschein für einen Monat abzugeben. Aber ist das wirklich ein unumstößlicher Fakt?
Schon in ihrem Schreiben teilt Ihnen die polizeiliche Behörde mit, dass Sie innerhalb einer kurzen Frist Einspruch gegen die genannte Beschuldigung erheben können. Dann werden die Beweise noch einmal näher unter die Lupe genommen und das ganze Geschehen wird vor Gericht weiter behandelt. Dabei ist es nicht schlimm, wenn Sie nach einem scheinbar eindeutigen Befund, wie dem geblitzt zu werden, vor Gericht gehen, denn: Die Aussagekraft und Messgenauigkeit einer Geschwindigkeitsmessung ist bei Weitem nicht so konstant und eindeutig, wie Sie es wahrscheinlich denken. Fragen Sie uns, die Blitzerkanzlei, nach einem Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen gerne alles zur Vermeidung eines Fahrverbotes nahe legen.
