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Droht Ihnen ein Führerscheinentzug?

Wir helfen Ihnen den Führerscheinentzug zu verhindern!

Schreiben Sie uns an, unser Rechtsanwälte helfen Ihnen einen Führerscheinentzug zu verhinden. -> Kontakt

Ein Führerscheinentzug droht, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Strafe gegen das Straßenverkehrsgesetz oder das Strafgesetzbuch verübt wird. Ein Verstoß gegen diese Gesetze wäre zum Beispiel die deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wenn der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot bei Ihnen ankommt, können wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Hiermit wird zunächst das Wirksamwerden des drohenden Führerscheinentzug hinausgezögert. Wir haben dann Zeit Ihren Fall zu prüfen. Bei einem Ersttäter kann der Führerscheinentzug bis zu vier Monaten hinausgezögert werden. Bei Wiederholungstätern gestaltet sich dies schwieriger. Wurde gegen den Wiederholungstäter in den letzten zwei Jahren kein Führerscheinentzug verhängt, wird dieser als Ersttäter betrachtet. Dies bedeutet, der Wiederholungstäter darf in den letzten zwei Jahren nicht auffällig geworden sein. Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind vielfältig und müssen immer einzeln betrachtet werden. Es ist kein aussichtsloses Unterfangen, gegen einen drohenden Führerscheinentzug vorzugehen. Je früher Sie uns einschalten, desto eher können wir Ihnen helfen. Wir schöpfen all unsere Möglichkeiten für Sie aus, damit wir einen Führerscheinentzug für Sie verhindern können.

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