Wir helfen Ihnen natürlich auch bei Auslandsverstößen weiter
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Rufen Sie Ihre Sofortberatung für das Verkehrsrecht an!
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Sie fahren immer voraussehend und beachten jedes Verkehrsschild? Ihnen wurde im Straßenverkehr noch nie was zulasten gelegt? Trotzdem kann es Sie treffen, nur einmal nicht aufgepasst und schon ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren.
Dies hat sehr oft ein Bußgeld oder auch mehrmonatiges Fahrverbot zur Folge, im schlimmen Fall sogar einen kompletten Führerscheinentzug. Um dem vorzubeugen, besorgen Sie sich einfach einen Blitzeranwalt. In Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung ist dies sogar kostenlos für Sie.
Damit stehen die Chancen ein Verfahren zu gewinne, oder einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten alles andere als schlecht. Dank der langjährigen Erfahrung der Anwälte, vor allem im Gebiet des Straßenverkehrs, werden die besten Taktiken mit Ihnen persönlich besprochen und somit der Erfolg gesteigert.
Sollten Sie Hilfe und Rat gebrauchen, wenden Sie sich einfach an unsere Hotline, wir stellen Ihnen einen kompetenten Blitzeranwalt zur Verfügung. Dieser beginnt dann sofort damit, den Sachverhalt zu prüfen und Ihren weiteren Verlauf zu planen.
Also zögern Sie nicht lange und steigern Sie mithilfe von einem Blitzanwalt die Chance ein Fahrverbot oder andere Strafen zu mindern.
]]>Ein Fahrverbot ist vor allem für Arbeitnehmer in höheren Positionen und Selbstständige oftmals ein Schock. Sie sind darauf angewiesen, täglich mit dem Auto zu mehreren Standorten in ganz Deutschland zu fahren. Der Verlust des Führerscheines würde für sie bedeuten, entweder immens höhere Kosten auf sich nehmen zu müssen, sei es durch das zeitlich begrenzte Engagement eines Chaffeurs oder durch die hohen Kosten, die durch den Transfer mit der Bahn entstehen, oder gar eine Zwangspause von der Arbeit einlegen zu müssen. Beides ist sehr teuer und in der heutigen Geschäftswelt kaum praktikabel.
Deswegen liegt es immer mehr Fahrern, die einen Bescheid zum Führerscheinentzug bekommen haben, daran, den Entzug des Führerscheins durch die Umwandlung in eine Geldstrafe zu umgehen. Die Chancen dazu stehen übrigens nicht schlecht. Viele Gerichte sehen ein, dass der wirtschaftliche Schaden für einige Arbeiter schlichtweg nicht zumutbar ist. Deswegen bieten Sie an, die Geldstrafe um einen Betrag zu erhöhen, dafür allerdings den Führerschein nicht zu entziehen. Damit diese Mühlen erst einmal rollen können, muss allerdings ein Einspruch eingeleitet werden. Lassen Sie sich von uns, der Blitzerkanzlei, dabei professionell und kompetent unterstützen.
Ihnen droht ein Fahrverbot? Wir sind Ihr Partner beim Thema "Fahrverbot umwandeln"
]]>Der Blitzer ist die wohl in Deutschland am wenigsten beliebte technische Erfindung. Denn entgegen zum privaten Verbrauch, verursacht der Aufruf „Bitte Lächeln“ im Straßenverkehr höchsten Unmut und böse Minen. Die Strafen, die einem solchen Foto folgen, sind unterschiedlich. Es können lediglich fünfzehn Euro sein, die bei einer minimalen Überschreitung auch schon sehr ärgerlich sein können, aber schon ab 30 km/h ist es gut möglich, dass die Polizei Ihnen mitteilt, Sie hätten Ihren Führerschein für einen Monat abzugeben. Aber ist das wirklich ein unumstößlicher Fakt?
Schon in ihrem Schreiben teilt Ihnen die polizeiliche Behörde mit, dass Sie innerhalb einer kurzen Frist Einspruch gegen die genannte Beschuldigung erheben können. Dann werden die Beweise noch einmal näher unter die Lupe genommen und das ganze Geschehen wird vor Gericht weiter behandelt. Dabei ist es nicht schlimm, wenn Sie nach einem scheinbar eindeutigen Befund, wie dem geblitzt zu werden, vor Gericht gehen, denn: Die Aussagekraft und Messgenauigkeit einer Geschwindigkeitsmessung ist bei Weitem nicht so konstant und eindeutig, wie Sie es wahrscheinlich denken. Fragen Sie uns, die Blitzerkanzlei, nach einem Beratungsgespräch, in dem wir Ihnen gerne alles zur Vermeidung eines Fahrverbotes nahe legen.
]]>Eines schönen Nachmittages, wenn sich die Sonne zwischen den Wipfeln der deutschen Wälder wieder einmal blicken lässt und das ganze Land in ein sonniges Goldgelb taucht, ist man vielleicht einmal wieder mit dem Auto unterwegs und genießt das Fahren durch idyllische Landschaften. Da entsteht auch schnell der Reiz einmal etwas schneller, als es erlaubt ist durch die blühenden Landschaften zu ziehen und schon wird die Freude des goldgelben Lichtes durch den Frust des orangen Blitzes abgelöst. Gerade wenn man es nicht erwartet, trifft einen meist die Geschwindigkeitsmessung und dann kann es wirklich teuer werden. Mit der Einführung des neuen Bußgeldkataloges haben sich die Strafen und Bussgelder stark verändert, viele haben sich sogar verdoppelt. Viele Autofahrer blicken da heute im Dschungel der Tarife nicht mehr durch und benötigen gute Rechtsberatung, damit Sie nicht von den polizeilichen Behörden ein wenig zu viel vom Konto abgebucht bekommen, als es berechtigt wäre. Gerade ein Fahrverbot und die damit einhergehende Geldstrafe können insgesamt horrende Kosten verursachen. Fragen Sie uns, die Blitzerkanzlei, einfach einmal nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Dort berät Sie einer unserer Anwälte auf ihre persönliche Situation hin.
]]>Sie denken, dass ein Bussgeldbescheid schon ein rechtliches Urteil wäre, an dem nichts mehr zu rütteln ist? Wir möchten Ihnen gerne zeigen, mit welchen Methoden man unter professionellem Beistand gegen ein Fahrverbot Widerspruch einlegen kann. Viele Autofahrer nehmen an, dass ein Widerspruch gegen ein Fahrverbot negative Konsequenzen bezüglich der Wiedererlangung des Führerscheines haben könnte. Das beruht allerdings lediglich auf der landläufigen Angst vor staatlichen Behörden, vor allem Polizei und einer mangelnden Wahrnehmung staatlicher Gewaltenteilung. Denn in Deutschland sind Exekutive, in diesem Fall die polizeiliche Behörde, und Judikative, für Sie dann das entsprechende Gericht, politisch völlig von einander getrennt. Das heißt, ein Widerspruch gegen ein Fahrverbot bedeutet für Sie keine Belastung oder noch mögliche Konsequenzen der Polizei, sondern bringt vielmehr eigentlich nur Chancen mit sich, nämlich eine mögliche Linderung der Strafe oder sogar ein Entfall des Führerscheinentzuges. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass etliche Autofahrer ihren Führerschein nicht abgeben mussten, wenn ihnen dies von der Polizei nahe gelegt wurde. Oft sind die Messung auf Grund technischer Fehler nämlich nicht verwertbar. Wenn Sie Fragen oder Beratungen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich an uns, die Blitzerkanzlei.
]]>Jetzt Fahrverbot abwenden: Verkehrsanwalt Blitzerkanzlei.de
Richtige und wertvolle Informationen sind ein hohes Gut. Das zeigt sich beispielsweise beim freundschaftlichen Rat. Dieser ist, obwohl er ohne Bezahlung verläuft, ein Ausdruck einer engen Bindung zweier Menschen. Sonst gilt im Geschäftsleben, das guter Rat teuer ist. Wir, die Blitzerkanzlei, möchten Ihnen allerdings einen Rat geben, bei dem Sie kein Geld verlieren, sondern gewinnen! Das hört sich im ersten Moment vielleicht komisch an, aber kennen Sie die Kosten die mit einem Fahrverbot verbunden sind? Da wären erst einmal natürlich die mit dem Fahrverbot verbundene Bussgeldzahlung. Bei einer längeren Dauer des Fahrverbots orientiert sich die Strafe hierbei vielleicht an Ihrem Verdienst und kann sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Rechnen Sie noch die Kosten für den Transport, der durch den Ausfall der Autonutzung entsteht, dazu, so steigen die Summen ganz schnell in einen so hohen Bereich, dass Sie sich vielleicht fragen, wofür Sie überhaupt noch arbeiten. Wenn Sie bei uns allerdings Rechtshilfe suchen, können wir Ihre Strafe in einem Verfahren lindern. Zwar zahlen Sie dann uns als Anwalt, aber im Endeffekt sparen Sie durch eine geringer ausfallende Strafe bares Geld!
]]>Aufgrund eines Softwareproblems kann es bei dem vor allem auf Autobahnen verwendeten Geschwindigkeitsmesssystem ESO 3.0 zu Problemen bei der Zuordnung von Fahrzeugen kommen. Bei dem System, bei dem eigentlich mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwacht werden sollen, hat sich in bestimmten Konstellationen als fehleranfällig erwiesen.
(Bildquelle: eso Hauszeitung 01.07)
Die Messungen des betroffenen Geräte sind daher unverwertbar, wie jetzt auch das Amtsgericht Zerbst festgestellt hat. Im konkreten Fall hat Rechtsanwalt Alexander Biernacki von der Blitzerkanzlei einen Betroffenen verteidigt, gegen den ein hohes Bußgeld und Fahrverbot verhängt worden sind, da er auf der A9 in Sachsen-Anhalt zu schnell gefahren sein soll. Das Amtsgericht hat das Verfahren eingestellt, nachdem durch Sachverständige nachgewiesen worden ist, dass die Software Fehler aufwies.
Weitere Informationen zum Thema: Veraltete Software beim Eso 3.0
]]>Schreiben Sie uns an, unser Rechtsanwälte helfen Ihnen einen Führerscheinentzug zu verhinden. -> Kontakt
Ein Führerscheinentzug droht, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Strafe gegen das Straßenverkehrsgesetz oder das Strafgesetzbuch verübt wird. Ein Verstoß gegen diese Gesetze wäre zum Beispiel die deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Wenn der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot bei Ihnen ankommt, können wir für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Hiermit wird zunächst das Wirksamwerden des drohenden Führerscheinentzug hinausgezögert. Wir haben dann Zeit Ihren Fall zu prüfen. Bei einem Ersttäter kann der Führerscheinentzug bis zu vier Monaten hinausgezögert werden. Bei Wiederholungstätern gestaltet sich dies schwieriger. Wurde gegen den Wiederholungstäter in den letzten zwei Jahren kein Führerscheinentzug verhängt, wird dieser als Ersttäter betrachtet. Dies bedeutet, der Wiederholungstäter darf in den letzten zwei Jahren nicht auffällig geworden sein. Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind vielfältig und müssen immer einzeln betrachtet werden. Es ist kein aussichtsloses Unterfangen, gegen einen drohenden Führerscheinentzug vorzugehen. Je früher Sie uns einschalten, desto eher können wir Ihnen helfen. Wir schöpfen all unsere Möglichkeiten für Sie aus, damit wir einen Führerscheinentzug für Sie verhindern können.
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